Anstatt eines Testnachweis einer offiziellen Teststelle kann vor Ort ein durch einen SSVg Trainer beaufsichtigter Selbsttest duchgeführt werden. Der Selbsttest gilt nur für das konkrete Angebot. Die Aufsichtsperson kann keinen Testnachweis ausstellen. Der Selbsttest wird nicht vom Verein zur Verfügung gestellt, sondern muss mitgebracht werden.
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